Erbrecht und Testament

Wer vorausschauend handeln möchte, kümmert sich am besten auch frühzeitig um die Belange des eigenen Erbes – mit dem Aufsetzen eines Testaments. Ist keines vorhanden, richtet sich die Erbverteilung nach der gesetzlichen Erbfolge:

Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollte diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmten Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Name, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.

Wir können Ihnen gerne behilflich sein, den für Sie richtigen Weg zu finden.

Hier hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Vorlagen und Informationen:

Broschüre Erben und Vererben